Minijob: bis 603 € im Monat
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einem Verdienst von höchstens 603 € im Monat (2026). Die Grenze steigt mit dem Mindestlohn, der 2026 bei 13,90 € pro Stunde liegt. Steuern und Sozialabgaben zahlt im Wesentlichen dein Arbeitgeber pauschal. Du bist nur in der Rentenversicherung pflichtversichert, kannst dich davon aber befreien lassen. Dann bekommst du den vollen Lohn ausgezahlt.
Werkstudent: mehr verdienen, wenig Abgaben
Als Werkstudent arbeitest du in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche, in den Semesterferien auch mehr. Dafür zahlst du keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, nur zur Rentenversicherung. Lohnsteuer wird je nach Verdienst abgezogen. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen im Jahr unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026), bekommst du sie mit der Steuererklärung zurück.
Krankenversicherung: Familienversicherung beachten
Bis zum 25. Geburtstag kannst du über deine Eltern familienversichert bleiben, solange dein Einkommen 565 € im Monat nicht übersteigt. Mit einem Minijob sind es 603 € (Stand 2026). Als Werkstudent verdienst du oft mehr. Dann brauchst du eine eigene studentische Krankenversicherung.
BAföG und Kindergeld
Beim BAföG bleibt ein Verdienst von durchschnittlich bis zu 603 € im Monat in der Regel anrechnungsfrei. Was darüber liegt, wird angerechnet. Das Kindergeld deiner Eltern hängt während der ersten Ausbildung oder des Erststudiums nicht von deinem Verdienst ab. Im Zweitstudium darfst du für den Anspruch höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten, ein Minijob ist dabei immer unschädlich.
Der Lohn kommt aufs eigene Konto
Für jeden Job brauchst du ein Girokonto auf deinen Namen, deine Steuer-ID und deine Sozialversicherungsnummer. Viele Studierendenkonten sind kostenlos, manche nur mit Studienbescheinigung. Achte auf die Altersgrenze, bis zu der das Konto kostenlos bleibt, mehr dazu im Ratgeber Kostenlos bis 28 oder 30.
Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet. Liegst du insgesamt über 603 € im Monat, gelten die Regeln für eine reguläre Beschäftigung.
Fazit
Ein Minijob bis 603 € im Monat ist unkompliziert und für BAföG und Familienversicherung meist unschädlich. Als Werkstudent verdienst du mehr bei geringen Abgaben, brauchst aber oft eine eigene Krankenversicherung. Prüf vor dem Jobstart, welche Grenzen für dich gelten.
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