Wie hoch die Kaution sein darf
Für eine Wohnung darf die Kaution höchstens drei Monatsmieten betragen, gerechnet ohne Nebenkosten, also drei Nettokaltmieten. Du musst sie nicht auf einmal zahlen: Das Gesetz erlaubt dir drei gleiche Monatsraten, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses.
So wird die Kaution angelegt
Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen bei einer Bank anlegen, zu dem für Spareinlagen üblichen Zins. Die Zinsen stehen dir zu und erhöhen die Kaution. Oft wird dafür ein Mietkautionskonto auf deinen Namen eingerichtet und an den Vermieter verpfändet. Statt Geld kommt auch eine Kautionsbürgschaft gegen eine jährliche Gebühr infrage, wenn der Vermieter zustimmt.
Kaution zurück beim Auszug
Nach dem Auszug darf der Vermieter die Kaution eine angemessene Zeit behalten, um offene Forderungen zu prüfen, etwa eine Nebenkostennachzahlung. Üblich sind einige Monate. Gibt es keine Ansprüche mehr, muss er die Kaution samt Zinsen zurückzahlen. Ein Übergabeprotokoll mit Fotos beim Ein- und Auszug hilft, Streit über Schäden zu vermeiden.
Miete pünktlich per Dauerauftrag
Die Miete ist in der Regel spätestens am dritten Werktag eines Monats fällig. Ein Dauerauftrag zum Monatsersten sorgt dafür, dass sie pünktlich ankommt. Achte darauf, dass dann genug Geld auf dem Konto ist, und leg den Termin so, dass BAföG, Unterhalt oder Lohn vorher eingehen.
WG-Kasse: gemeinsame Kosten fair teilen
In der WG fallen gemeinsame Ausgaben an: Strom, Internet, Putzmittel und der Rundfunkbeitrag, den pro Wohnung nur eine Person zahlt. Für die laufenden Kosten kann ein Gemeinschaftskonto praktisch sein, über das alle Lastschriften laufen. Alternativ führt ihr eine gemeinsame Ausgabenliste oder nutzt eine App, die festhält, wer was bezahlt hat, und am Monatsende ausrechnet, wer wem wie viel schuldet.
Wichtig ist auch, wer im Mietvertrag steht: Bist du Hauptmieter und vermietest Zimmer unter, haftest du gegenüber dem Vermieter allein für die gesamte Miete. Stehen alle im Vertrag, haften alle gemeinsam.
Vorsicht bei Angeboten, für die schon vor der Besichtigung eine Kaution oder Gebühr überwiesen werden soll. Dahinter steckt oft Betrug. Seriöse Vermieter verlangen die Kaution erst, wenn der Mietvertrag unterschrieben ist.
Fazit
Die Kaution beträgt höchstens drei Nettokaltmieten und darf in drei Raten gezahlt werden. Mit einem Dauerauftrag für die Miete, einem Übergabeprotokoll und klaren Regeln für die WG-Kasse bleibt die erste Wohnung finanziell entspannt.
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